(Gemäß § 5 der Vereinssatzung des Fördervereins Abendsterne e.V.)
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Der Jahresbetrag für die Mitgliedschaft bei dem Förderverein beträgt:
- Voller Beitragsatz: 40 Euro
(Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, aktive und nichtaktive Mitglieder der Abendsterne – Der Junge Chor) - Ermäßigter Beitrag: 30 Euro
(Kinder/Schüler/Auszubildende/Wehrpflichtige/Zivildienstleistende/Studenten/Behinderte/Rentner)
Die Mitgliedschaft berechtigt zum freien Eintritt des Mitgliedes bei den Konzerten “Night of Happy Music” und “Night of Gospel Music”.
Außerdem erhält jedes ein freies Getränk während des Marktplatzfestes Ludwigsburg.
Anträge auf Änderung des Beitrages sind mit entsprechenden Nachweisen spätestens zum 31.01. für das laufende Jahr dem Förderverein vorzulegen. Anschriftenwechsel sind dem Förderverein sofort mitzuteilen.
Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01. März jeden Jahres auf das Konto IBAN DE43 6049 0150 0799 1110 07 bei der Volksbank Ludwigsburg (BIC: GENODES1LBG)
Nach dem 01. März ergeht eine Rechnung. Hierbei werden € 3,00 Verwaltungskosten berechnet.
Bei Mitgliedern, die länger als ein halbes Jahr im Rückstand sind, werden Beitrag zzgl. 10% Verwaltungskosten durch Mahnbescheid berechnet.
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Bei Eintritt nach dem 01. Juli eines Jahres wird für das Eintrittsjahr nur der hälftige Jahresbeitrag fällig.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Die oben angegebenen Beiträge gelten rückwirkend ab dem 01.04.2009.
Der Vorstand